Eine ausreichende Versorgung mit Wasser ist lebensnotwendig. Für den Durst unterwegs empfehlen wir deshalb Wasserflaschen aus Polycarbonat.
Höhe ca. 17,5 cm, Kantenlänge ca. 6 cm
Diese quadratischen Flaschen sind attraktiv, formstabil und mit einer praktischen, grossen Öffnung versehen. Der Vorteil liegt im speziellen Kunststoff, der für den Kontakt mit Lebensmitteln bei Raumtemperatur und kurzzeitig bis 100°C besonders gut geeignet ist.
Das genutzte Polycarbonat entspricht der Empfehlung XI (”Herstellung von Bedarfsgegenständen für Lebensmittelkontakt”) der Kunststoff-Kommission des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).
Das genutzte Polycarbonat stimmt außerdem mit der FDA-Regulation für Lebensmittelkontaktanwendungen bis 100°C überein. Flaschen aus diesem hochwertigen Material werden deshalb im medizinischen Bereich, für Babyflaschen und auch für sensible Getränke wie Milch oder Wasser aus Umkehr-Osmose-Anlagen eingesetzt.
Bitte beachten Sie:
Ist die Flasche von innen beschädigt (z.B. durch Kratzer), sollte sie aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden.
Flasche und Deckel vor jedem Gebrauch gründlich reinigen. Die Flasche kann zur Desinfektion ausgekocht werden. Beim Auskochen stets auf ausreichenden Flüssigkeitsstand achten, damit Flasche und Deckel nicht beschädigt werden (ca. 3 Minuten Auskochzeit ist ausreichend).
Flasche und Deckel gehören nicht in die Spülmaschine. Materialschäden durch Reinigungsmittel möglich.
Gefüllte und verschlossene Flaschen gehören nicht in die Mikrowelle (Explosionsgefahr/Materialschäden). Der Inhalt der Flasche könnte sich durch die Erhitzung explosionsartig freisetzen. Durch ungleichmäßige Erhitzung Verbrühungsgefahr!
Eine Mikrowellensterilisation sollte nicht vorgenommen werden, gefährliche Materialverformungen/ -beschädigungen können auftreten.
Der Deckel darf nicht in die Hände von Kindern gelangen: Verschluckungsgefahr.
Polycarbonat ist für ein werkstoffliches Recycling geeignet. Es kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften mit Hausmüll zusammen abgelagert oder verbrannt werden.